Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen (B2B-AGB)
⚠️ HINWEIS: Entwurf für B2B-Kund:innen (Meilenstein-Spiegel, Projekt-Begleitung, Artist in Residence). Vor dem ersten Pilot-Auftrag durch Rechts- und Steuerberatung final prüfen lassen.
§ 1 Geltungsbereich & Charakter der Leistung
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ProcessArtists (Martin Wieser) und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (AT) bzw. § 14 BGB (DE) über die Durchführung künstlerischer Projektreflexionen („Meilenstein-Spiegel“, „Projekt-Begleitung“, „Artist in Residence“).
(2) Die Leistung ist ausdrücklich eine künstlerische Intervention und Reflexionsleistung (Herstellung eines künstlerischen Artefakts und Fragenprotokolls als Projektionsfläche), keine betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung, Rechtsberatung oder Psychotherapie. Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der Session und Übergabe des Artefakts, kein bestimmter wirtschaftlicher Projekterfolg.
§ 2 Ablauf, Honorar & Künstlersozialabgabe (DE)
(1) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt das Pauschalhonorar für einen halbtägigen „Meilenstein-Spiegel“ 2.500,00 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Darin enthalten sind das 30-minütige Vorgespräch, die vierstündige Vor-Ort-Session, das künstlerische Artefakt, das Fragenprotokoll sowie das kurze Nachgespräch.
(2) Für Auftraggeber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland wird der auf die selbstständige künstlerische Leistung entfallende Honoraranteil auf der Rechnung gesondert ausgewiesen, um eine etwaige Meldepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG – 2026: 4,9 %, 2027: 5,0 %) transparent zu ermöglichen.
§ 3 Geheimhaltung (NDA), Betriebsrats-Konformität & Nutzungsrechte
(1) ProcessArtists und die eingesetzte Künstlerin verpflichten sich zur unbefristeten Geheimhaltung aller im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
(2) Während der Sessions finden ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keinerlei Ton-, Bild- oder KI-Aufzeichnungen statt; es erfolgt keine Leistungs- oder Verhaltensbeurteilung einzelner Arbeitnehmer:innen.
(3) Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber das Eigentum am physischen Werkstück sowie das unbeschränkte interne Nutzungsrecht am Fragenprotokoll. Eine externe Veröffentlichung durch die Künstlerin oder ProcessArtists darf nur nach schriftlicher Freigabe des Auftraggebers erfolgen.